Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung.

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.

Therapie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Bei Kindern und Jugendlichen kann ich zusätzlich eine Therapie nach §27 SGB VIII (KJHG) anbieten. Das bedeutet, dass das Jugendamt nach Rücksprache mit internen und externen Gremien darüber entscheidet, aufgrund der besonderen Problemlage die Finanzierung der ambulanten Therapie zu übernehmen. Mit dem Senat für Bildung, Forschung und wissenschaft in Berlin habe ich einen gesonderten Vertrag abgeschlossen, der mich zu dieser Form der Therapie berechtigt. Für Sie als Eltern ist die Verhandlung dann nicht mit Ihrer Krankenkasse, sondern mit dem zuständigen Sozialarbeiter im Jugendamt zu führen. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Sachbearbeiter Ihres Jugendamtes in Ihrem Bezirk wenden. Die Entscheidung über eine Therapie nach dem KJHG obliegt dann dem Jugendamt.

Selbstzahler

Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.

Download

Hier finden sie die vollständige Abrechnungsinformation als PDF-Datei. Die dazu nötigen Zugangsdaten können Sie bei mir erfragen.